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   BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97   

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BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97 (https://dejure.org/1998,13969)
BVerwG, Entscheidung vom 17.03.1998 - 1 D 14.97 (https://dejure.org/1998,13969)
BVerwG, Entscheidung vom 17. März 1998 - 1 D 14.97 (https://dejure.org/1998,13969)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen das Übermaßverbot in einem Disziplinarverfahren - Angewiesenheit des Dienstherren auf die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit seiner Bediensteten - Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip auf Grund einer Degradierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.11.1994 - 1 D 57.93

    Disziplinarrecht: Steuerhinterziehung und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97
    Auf diese Rechtsprechung des Senats ist zutreffend bereits in der Berufungsbegründung des Bundesdisziplinaranwalts hingewiesen worden (vgl. Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 D 12.94 - , Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 - <BVerwGE 103, 184 = BVerwG DokBer B 1995, 80 = ZBR 1995, 75 = DVBl 1995, 622 = DÖD 1995, 230 = NVwZ 1996, 186>).
  • BVerwG, 27.06.1995 - 1 D 12.94

    Umfang der Rechte und Pflichten eines Beamten des höheren Dienstes bei der

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97
    Auf diese Rechtsprechung des Senats ist zutreffend bereits in der Berufungsbegründung des Bundesdisziplinaranwalts hingewiesen worden (vgl. Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 1 D 12.94 - , Urteil vom 9. November 1994 - BVerwG 1 D 57.93 - <BVerwGE 103, 184 = BVerwG DokBer B 1995, 80 = ZBR 1995, 75 = DVBl 1995, 622 = DÖD 1995, 230 = NVwZ 1996, 186>).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 1 D 81.95

    Geltendmachung von Übernachtungsgeld und Trennungsreisegeld trotz täglicher

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97
    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 1 D 79.96

    Disziplinarverfahren gegen einen Fernmeldeamtmann wegen falscher Abrechnung von

    Auszug aus BVerwG, 17.03.1998 - 1 D 14.97
    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).
  • VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10

    Entlassung eines Beamten auf Probe, mehrere Jahre nach Ablauf der

    chem disziplinaren Eigengewicht einhergehe (z. B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handele und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlten (BVerwG, U. v. 17.03.1998 - 1 D 14.97 -, Juris; U. v. 06.08.1996 - 1 D 81.95 -, Juris; U. v. 11.11.1997 - 1 D 79.96 -, Juris; U. v. 01.09.1998 - 1 D 71/97 -, Juris; zur Entfernung aus dem Dienst ohne Hinzutreten weiterer Erschwerungsgründe bei erheblichem Schaden vgl. BVerwG, U. v. 30.11.2006 - 1 D 6.05 -, Juris sowie B. v. 10.09.2010 - 2 B 97.09 -, Juris).
  • BVerwG, 09.11.2000 - 1 D 8.96

    Dienstvergehen eines Beamten bei Bearbeitung von Förderanträgen in der

    Ein solches Fehlverhalten ist bei einem aktiven Beamten grundsätzlich geeignet, das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn erheblich zu belasten (vgl. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 21. Oktober 1987 - BVerwG 1 D 115.86 -).
  • BVerwG, 01.09.1998 - 1 D 71.97

    Betrug zum Nachteil eines Dienstherrn - Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde

    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergeht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 -, Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).

    In dem dem Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - zugrundeliegenden Verfahren hat der Senat dem Beamten als besonders erschwerend angelastet, daß er nicht nur die angebliche Richtigkeit seiner Angaben durch die Vorlage einer inhaltlich unrichtigen Quittung belegt hat, sondern daß er nach dem begangenen Betrug die Abrechnungsunterlagen an sich genommen und vernichtet hat.

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 26.99

    Erneute Vorlage von nicht funktionsfähigen Telefonkarten zur Erstattung nach

    Eine völlige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarem Eigengewicht einher geht (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (z.B. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - ; Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 1 D 79.96 -).

    So hat der Senat beispielsweise im Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - einen Beamten degradiert, der falsche Angaben in einer Reisekostenabrechnung über die Höhe der gezahlten Miete mit Verfälschung einer Quittung des Vermieters, späterer Vernichtung der Reisekostenunterlagen und einem Schadensvolumen von 2 095 DM gemacht hatte.

  • BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 57.99

    Vorliegen eines Dienstvergehens - Erneute Vorlage nicht entwerteter

    In den Fällen von Untreue- und Betrugshandlungen, die sich auf den innerdienstlichen Bereich beschränken, richtet sich deshalb die Disziplinarmaßnahme nach den besonderen Umständen des Einzelfalles (z.B. Urteil vom 22. April 1997 - BVerwG 1 D 9.96 - Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - Urteil vom 30. August 2000 - BVerwG 1 D 26.99 -).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 1 D 1.05
    Urteil vom 6. August 1996 - BVerwG 1 D 81.95 - (Schaden 10 488 DM, Degradierung); Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - (Schaden 2 095 DM, Degradierung); Urteil vom 1. September 1998 - BVerwG 1 D 71.97 - (Schaden 3 259 DM, Milderungsgründe, Gehaltskürzung auf fünf Jahre); Urteil vom 3. April 2001 - BVerwG 1 D 59.00 - (Schaden 19 300 DM, Entfernung aus dem Dienst); Urteil vom 27. Juni 2001 - BVerwG 1 D 36.00 - (Schaden 44 500 DM, Entfernung aus dem Dienst); insbesondere Urteil vom 22. Februar 2005 - BVerwG 1 D 30.03 - (Schaden mindestens 12 167 DM, Entfernung aus dem Dienst).
  • BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 102.97

    Vorsätzliche Verletzung der Pflichten eines Beamten zu uneigennützigem sowie zu

    Er liegt in seinem persönlichen Verantwortungsbereich und ist seinem schuldhaften pflichtwidrigen Verhalten zuzurechnen (vgl. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 - m.w.N.).
  • VG Meiningen, 16.08.2007 - 6 D 60012/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Manipulationen eines Beamten in einem

    Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich mache, sei aber dann anzunehmen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch sei (z. B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, missbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder wenn neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinaren Eigengewicht einhergehe (z. B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder wenn es sich um einen Wiederholungsfall handele und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlten (BVerwG, U. v. 17.03.1998, 1 D 14.97; U. v. 06.08.1996, 1 D 81.95; U. v. 11.11.1997, 1 D 79.96; U. v. 01.09.1998, 1 D 71/97).
  • BVerwG, 03.04.2001 - 1 D 59.00

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Aberkennung des Ruhegehaltes wegen

    Diese verdienen Anerkennung, können aber an dem durch erhebliche eigennützige Motive gekennzeichneten disziplinaren Gewicht des Dienstvergehens nichts ändern (vgl. Urteil vom 17. März 1998 - BVerwG 1 D 14.97 -).
  • VG Saarlouis, 19.06.2009 - 7 K 129/08

    Disziplinarrecht - betrügerisches Verhalten des Beamten - Beschleunigungsgebot

    (vgl. z. B. Urteile vom 22.04.1997 - 1 D 9/96 -, 17.03.1998 - 1 D 14/97 - und 30.08.2000 - 1 D 26/99 -, Juris) Vorliegend handelt es sich um einen Grenzfall.
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